Rückschnitt von Bäumen und Sträuchern

In der Vegetationszeit im Frühjahr und Sommer sind Bäume, Sträucher und Hecken wieder ordentlich nachgewachsen. Leider ragt der Aufwuchs von privaten Grundstücken teilweise so weit in Gehwege, Straßen und Wirtschaftswege hinein, dass diese nicht oder nur noch eingeschränkt genutzt werden können. Ich möchte hiermit Grundstückseigentümer*innen auf das Zurückschneiden von Bäumen, Sträuchern und Hecken an Straßen und Gehwegen hinweisen. Weiterhin möchte ich darauf hinweisen, dass insbesondere an Einmündungen und Straßenkreuzungen der Aufwuchs auf Privatgelände so zurückgeschnitten werden muss, dass Sichtachsen freigehalten werden. Bitte beachten Sie, dass der Rückschnitt so vorzunehmen ist, dass der Zuwachs in der folgenden Vegetationsperiode nicht in die öffentlichen Verkehrsflächen hineinragt.

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